Verschwörungstheorien Wiki
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Über den Status Deutschlands seit 1945, das heißt, nach Ende des zweiten Weltkrieges, sind zahlreiche Gerüchte im Umlauf. Diese Gerüchte werden insbesondere von Rechtsextremen gestreut, um die Souveränität der Bundesrepublik zu untergraben. Angebliche Kommissarische Reichsregierungen versuchen im Gegenzug, sich als rechtmäßige Regierung darzustellen und Geld durch die Vermarktung von „Reichspässen“, „Reichsausweisen“, „Reichsführerscheinen“[1] usw. zu verdienen.

Ein hierfür immer wieder angewendetes Mittel ist das Hervorheben von bestimmten Verträgen, sowie das Vorenthalten von Informationen aus anderen Verträgen.

Was die völkerrechtliche Lage Deutschlands nach 1945 betrifft, sei auf den ausführlichen Wikipediaartikel Wikipedia: Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945 verwiesen.

Deutsche Landesverfassungen[]

Alle Landesverfassungen der Deutschen Länder sind dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland untergeordnet und dürfen diesem nicht widersprechen. So heißt es beispielsweise in der Verfassung von Berlin (Art. 1.3), dass das „Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland […] für Berlin bindend“ sind. Die Bayerische Verfassung regelt in Artikel 178, dass sich Bayern einem „deutschen demokratischen Bundesstaat“ anschließen wird.

Argumente der Staatsleugner[]

Das Deutsche Reich hat nie kapituliert[]

Es habe nur eine Kapitulation der Deutschen Wehrmacht, aber nicht des Deutschen Reiches gegeben.

Dieses ist formaljuristisch richtig, wie auch das Karlsruher Bundesverfassungsgericht 1973 in einem Grundsatzurteil zu den Deutschen Ostverträgen (1970–1973) in ständiger Rechtsprechnung feststellte. Am 7./8. Mai 1945 kapitulierten lediglich die drei Teilstreitkräfte (Heer, Marine und Luftwaffe).
Kritiker hingegen verweisen auch darauf, dass es nach dem Zweiten Weltkrieg mehrere Kapitulationen gab. Vermutlich beziehen sich diese Aussage auf die eigenen Kapitulationsurkunden der Luftwaffe und anderer Truppengattungen.[2]

Fehlende Souveränität nach dem Zweiten Weltkrieg[]

Deutschland sei seit der Niederlage 1945 nie wirklich wieder souverän geworden und Staatsverweigerer führen oftmals ein Zitat des damaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble an.[3] Aber auch der Gregor Gysi (Die Linke) äußerte sich zwei Jahre später dazu, dass das Besatzungsstatut in Deutschland noch gelte und ob man dieses nicht langsam aufheben könne?[4]

Dementgegen steht jedoch der Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten eine gegenteilige Äußerung, die für die BR Dtschld. bis März 1991 galt. Mit Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages (15. März 1991) besitzt Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Dies ist nur ein Beispiel von Dokumenten, die Gegner des heutigen Deutschland gern mal unter den Tisch fallen lassen:

Rede von Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat[]

(Rede Carlo Schmids vom 8. September 1948)

Die Staatsverweigerer und Staatsleugner argumentieren, dass der Völkerrechtlicher Carlo Schmid (SPD) in seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat die Bundesrepublik lediglich als „Staatsfragment“, als „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“, bezeichnet hat.
Das ist durchaus richtig. Er führte aber auch weiter aus, dass mit der Bundesrepublik ein Teil des Deutschen Reiches staatlich neu organisiert wurde.

„Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muss aber neu organisiert werden.“

Auch empfand sich die Bundesrepublik seit 1949 mit dem Deutschen Reich als subjektidentisch, sah sich territorial mit diesem jedoch nur als teilidentisch, da sie auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes beschränkt blieb. Eine Tatsache, die 1973 ebenfalls vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht bestätigt wurde.

Schmid sprach in seiner Rede auch von den Bedingungen, unter denen eine Verfassung das deutsche Grundgesetz ersetzt. Dabei ist jedoch der Kontext des geteilten Deutschlands hervorzuheben. Sowohl das Grundgesetz als auch die Verfassung der DDR gingen von der Tatsache aus, dass sie gesamtdeutsch waren. Auf diese Tatsache bezieht sich auch der Art. 23 GG vor der Wiedervereinigung.

„Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muss originär entstehen können. Aber das setzt voraus, dass das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird.“

(→ Artikel 146 GG)

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973[]

(→ www.servat.unibe.ch: Gesamter Urteilstext)

Die Staatsverweigerer und Staatsleugner berufen sich immer auf das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe, welches es in ständiger Rechtssprechnung zu den Deutschen Ostverträgen, insbesondere des deutsch-deutschen Grundlagenvertrages, aussprach.
Dort heißt es:

„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BverfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt ‚verankert‘ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für ‚Deutschland als Ganzes‘ tragen – auch – die vier Mächte (BverfGE 1, 351 [362 f., 367]).
  Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ (vgl. BverfGE 3, 288 [319 f.]; 6, 309 [338, 363]), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BverfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]).“

Anhänger der KRR sehen sich durch dieses Urteil bestätigt, dass das Deutsche Reich immer noch existiert und die BRD nicht dessen Rechtsnachfolger ist.
Aber das sagt ja auch nicht das Urteil aus, dass Deutschland (Deutsches Reich) 1945 als Staat unterging. Vielmehr ist Deutschland in Form der Bundesrepublik mit dem Völkerrechtssubjekt Deutschen Reich identisch, da es mit der Neuorganisation Westdeutschlands lediglich eine Namensänderung erfahren hatte. Allerdings ist der Begriff „Staat“ mehrdeutig.

Zwei-plus-Vier-Vertrag ist kein Friedensvertrag[]

Staatsleugner wie die Reichsbürgerbewegung argumentieren, dass Deutschland noch mit 54 Staaten im Krieg stünde, da zwischen ihm und den Alliierten ein völkerrechtlicher Friedensvertrag fehle. Das ist richtig. Aber von den 54 alliierten Staaten haben bis 1955 über vierzig von sich aus erklärt, dass sie den Kriegszustand zwischen ihnen und Deutschland als beendet betrachten. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag ist eine friedensvertragliche Regelung zwischen den Vier Mächten und den beiden deutschen Teilstaaten. Dieser regelt das Verhältnis zwischen den Vertragspartnern und beendet die Verantwortung der Vier Mächte über Deutschland als Ganzes.
In diesem Vertrag werden zudem die deutschen Außengrenzen definiert, sodass die Oder-Neisse-Gebiete (ehemalige Deutsche Ostgebiete) nunmehr völkerrechtlich polnisches und russisches Territorium sind. Einzig die Frage der Reparationen und der Kriegsschuld ist in diesem Vertrag nicht geregelt worden. Wobei es geschichtlich allgemein bekannt ist, dass es ohne die nationalsozialistische Gewaltherrschaft unter Adolf Hitler nicht zum Zweiten Weltkrieg gekommen wäre.

Mit Wegfall des Art. 23 (Geltungsbereich) wurde die BRD aufgelöst[]

In den Pariser Gesprächen (Sommer 1990) wurde von den Verhandlungspartnern beschlossen, dass die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes gemäß Art. 23 beitreten und dass dieser dann aufgehoben werden würde.

„Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.“

Durch Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrag durch den Bundestag (23. September 1990) wurde die Aufhebung des Art. 23 GG durchgeführt. Damit sei der „Staat BRD“ erloschen, da Gesetze ohne eindeutig definierten Geltungsbereich ungültig seien. Damit seien alle von der BRD nach diesem Datum abgeschlossenen Verträge wie der Einigungsvertrag oder der Zwei-plus-Vier-Vertrag per se ungültig und illegal.
Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland sahen der Deutsche Bundestag und die Volkskammer der DDR den in der Präambel des Grundgesetzes verankerten Verfassungsauftrag[5], Herbeiführung der Deutschen Wiedervereinigung“, als erfüllt an und demnach wurde dieser Artikel schlicht überflüssig. Zudem endet der räumliche Geltungsbereich automatisch an den Staatsgrenzen, die vertraglich eindeutig definiert sind, sodass die Reichsbürgerbehauptung, Gesetze müssten über schriftlich fixierte Geltungsbereiche verfügen, obsolet ist.

Die neue Präambel erklärt, dass die Deutschen in den dort genannten Ländern in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet hätten und dass damit das Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk gilt.[6][7]

Der Artikel 146 GG besagt, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist[]

Art. 146 GG besagt, dass „[d]ieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt“, seine Gültigkeit an dem Tage verliert, „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Reichsbürger argumentieren nun, dass die Deutschen 1990 „die vom Grundgesetz überlagerte Weimarer Reichsverfassung“ hätten annehmen müssen, wollten sie wieder im Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich leben. Auch sei die (Wieder-)Annahme der Weimarer Verfassung wichtig, um mit den Vier Mächten einen Friedensvertrag zu schließen. Da das Grundgesetz den Deutschen von den Westalliierten 1949 auferlegt worden sei, sei es bis heute nur provisorisch. Doch sie vergessen das Gewohnheitsrecht der Völker, womit staats- und völkerrechtliche Provisorien anerkanntes Staats- und Völkerrecht werden, wenn sie von den Betroffenen nicht angezweifelt werden. Und durch die bundesdeutsche Handhabung des Grundgesetzes als Verfassung ist es so formal zur deutschen Verfassung geworden.

Zudem widerlegt dieser Artikel nicht die Tatsache, dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Er besagt lediglich, dass die Deutschen eine Verfassung an die Stelle des Grundgesetzes annehmen könnten, wenn sie es denn wollten.
Ursprünglich als alliiertes Besatzungswerkzeug eingeführt, hat sich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland über die vielen Jahrzehnte hinweg national wie international deutsche Verfassung etabliert, auch wenn es nicht „Verfassung“ heißt. Denn spätestens seit der deutschen Wiedervereinigung (3. Oktober 1990) hat das Grundgesetz seinen ursprünglich provisorischen Charakter verloren.

Bundesbeamte sind Reichsbeamte, da die BRD kein Staat ist[]

Bis 2009 fand sich im Bundesbeamtengesetz im §185 eine Übergangsklause, die besagte:

„Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.“

Diese Aussage geht auch mit Art. 116 konform, der Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 beschreibt.
Nach der Wiedereinführung des Berufsbeamtentums griff man vonseiten der Bundesregierung auf kaiserliche Reichsgesetze zurück, die auch in der Weimarer Republik galten. So basierte das Bundesbeamtengesetz auf das Reichsbeamtengesetz und der Gebietsstand 1937 entspricht dem der Weimarer Republik, in deren Tradition sich die BR Dtschld. sieht. Die Übergangsregelungen standen seit 1952 in dem Gesetzestext, um den Status der nach der Kapitulation übernommen Beamten nach Kriegsende zu klären. Seit 2009 gibt es allerdings keine Bundesbeamten mehr, auf die diese Übergangsbestimmung anwendbar wären, sodass deren Streichung schlicht folgerichtig war.

Deutscher ist man aufgrund der Abstammung[]

Die Reichsbürgerbewegung argumentiert, dass man nur Deutscher sei, wenn man von Deutschen abstamme und beruft sich auf § 1 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, wo es heißt:

„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt.“

Dieses Gesetz galt (mit Änderungen) bis 1999. Seit 2000 definiert das Staatsangehörigkeitsgesetz Deutschlands in § 1:

„Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“

Daraus wird ersichtlich, dass es für Deutschland gar nicht mehr zwingend nötig ist, dass seine Staatsbürger allein deutscher Abstammung sind oder nicht.

Deutschland steht noch unter UNO-Feindstaatklausel[]

Laut Staatsverweigerer und Staatsleugnern zeichnet sich die fehlende Souveränität Deutschlands dadurch aus, dass es immer noch unter der Feindstaatenklausel stünde. Art. 53 und 107 besagen, dass jeder Staat, der den Vereinten Nationen angehöre, jederzeit gegen Deutschland und Japan vorgehen könnten, oder dass sie eine Kriegserklärung aussprechen müssten. Dies könne geschehen, wenn diese Staaten Deutschland (und Japan) erneut als Aggessoren betrachten.
De facto ist die besagte Feindstaatenklausel seit 1995 von allen Mitgliedsstaaten der UNO als obsolet betrachtet worden, man hat sogar ihre Streichung beantragt.

Deutschland ist doch eh nur eine Firma (BRD GmbH)[]

Staatsverweigerer und Staatsleugner argumentieren oftmals, dass es sich bei Deutschland nicht um einen Staat im herkömmlichen Sinne, sondern seit 1990 um eine Firma in Form einer GmbH handeln würde. Diese „BRD GmbH“ diene zur Täuschung der Menschen und zur „Verwaltung ihres Geschäftpersonals“, das sich durch einen „Personalausweis“ auszeichnen würde.

Vermutlich handelt es sich hier um eine Fehlinterpretation der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH, einem bundeseigenen Unternehmen, dass seit 2001 Großkundengeschäfte in der Kreditaufnahme des Bundes (Schuldenverwaltung) durchführt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat keine Staatsangehörigkeit[]

Vor allem bei den Staatsverweigerern ist es gängige Praxis zu behaupten, dass die Deutschen seit seit Februar 1934 staatenlos seien, da Adolf Hitler im Zuge der NS-Gleichschaltung die deutschen Länder und deren Staatsangehörigkeiten beseitigt hätte.
Heute stünde in den Ausweispapieren unter „Staatsangehörigkeit/Nationalität“ deutsch anstelle des korrekten Landes (Bayern, Preußen, Sachsen usw.).

Dem entgegen steht das Karlsruher Grundsatzurteil von 1973, in dem festgestellt wurde, dass die deutsche Staatsangehörigkeit (Reichsangehörigkeit) auch die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland sei.
Darüber hinaus wird in der dortigen Szene die Staatsangehörigkeitsurkunde bzw. -ausweis völlig missverstanden. Es wird dort argumentiert, dass man diese Urkunde nur dann erhält, wenn man seine deutsche Abstammung bis ins Jahr 1914 zurückführt. Mit dem Nachweis der Abstammung nach RuStAG 1913 und der Aushändigung der Urkunde würde man wieder de facto im Deutschen Reich leben.[8] Der Abstammungsnachweis ist wichtig bei allen Personen, deren Staatsangehörigkeit umstritten ist. Das betrifft vor allem sogenannte Volks- und Auslandsdeutsche, die in die Bundesrepublik zurückkehren. Ansonsten wird die Urkunde bei Inländern auch unter Vorlage amtlicher Ausweispapiere (Reisepass usw.) und sonstiger Dokumente ausgestellt, wenn die Ausstellung gut und plausible begründet wird.[9]

Zudem gilt die Staatsangehörigkeitsurkunde bzw. der -ausweis nicht als Passersatz, er belegt lediglich die zweifelsfreie Staatsangehörigkeit bei ausländischen Rechtsgeschäften.

Kanzler-Akte und geheimer Staatsvertrag[]

(→ Siehe auch: Conspiracy Wiki: Kanzler-Akte)

Datei:KanzlerAkte.jpg

Schreiben des Staatsministerts Rickermann

Die angebliche Kanzlerakte ist ein Geheimdokument, das jeder Bundeskanzler vor oder kurz nach seiner Wahl zu unterzeichnen hatte. Die Selbstverpflichtung des Kanzlers gegenüber den Drei Mächten sollte einem „geheimen Staatsvertrag“ stützen, welcher den Alliierten noch eine Medienhoheit bis 2099 zusichern würde.
Als angeblicher Beleg gilt ein Schreiben des Staatsministers Rickermann an einen unbekannten Minister.

Kritiker halten dieses Schreiben für eine Fälschung und verweisen auf einige gravierende Fehler:

  • Es gab nie einen Staatsminister Rickermann.
  • Das Schreiben verfügt über keinen Briefkopf, wie es bei einem BND-Schreiben zu erwarten wäre. Es fehlt auch ein offizieller Stempel.
  • Das Orginaldokument soll laut Kommentar an der Seite vernichtet werden, trotzdem hat man nicht vergessen, das Dokument am 14.8.98 z.d.A. (zu den Akten) zu legen.
  • Das Dokument enthält übermäßig viele Rechtschreibfehler.
  • Am 21. Mai 1949 gab es keine provisorische Regierung Westdeutschlands: Erst mit der seiner ersten Sitzung am 7. September 1949 wählte der Deutsche Bundestag seine erste Bundesregierung. Zuvor gab es keine „provisorische Regierung“ Westdeutschlands.
  • Das Dokument ist als "VS-Verschlußsache – Nur für den Dienstgebrauch" gekennzeichnet, VS-NfD ist die niedrigste Geheimhaltungsstufe.
  • Das Dokument verstößt gegen die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlußsachen – (VS-Anweisung)"
  • VS-NfD erfordert Datum und Geschäftszeichen, letzteres mit dem Zusatz "VS-NfD", dies fehlt alles.
  • Der Zusatz "amtliche Geheimhaltung" wird nur bei Dokumenten der Geheimhaltungsstufen "streng geheim", "geheim" und "VS-vertraulich" verwendet und müsste dann am oberen und unteren Ende des Dokuments stehen.
  • Schon 1998 früher soll eine Version des Dokuments in Umlauf gebracht worden sein, allerdings wurde es 1996 schon z.d.A. gelegt. Da zwei Versionen existieren, ist eine zwangsläufig eine Fälschung.

Verschwörungstheorien[]

Gründe für die Verbreitung nachfolgender Verschwörungstheorien liegen wahrscheinlich in der heimlichen Selbsttäuschung vieler Neo-Nazis, nie einen Krieg verloren zu haben. (Siehe auch Dolchstoßlegende)
Der Versuch, sich dem deutschen Steuerrecht und beispielsweise Forderungen von Gerichtsvollziehern zu entgehen, stellt eine weitere häufig anzutreffende Motivation der Kommissarische Reichsregierungen dar.

Reichsregierungen des Deutschen Reiches[]

Im Bereich der Reichsbürgerbewegung existieren diverse Kommissarische Reichsregierungen (KRR), die angeblich berechtigt seien, für das Deutsche Reich zu sprechen und zu handeln. Finanziert werden die KRR hauptsächlich durch den Verkauf sogenannter „Reichspapiere“, die den Inhaber gegenüber der Behörden der „BRD GmbH“ Immunität geben würde. International anerkannt werden diese Papiere nicht, da deren Ausstellern die Legalität abgesprochen wird.

Neuschwabenland[]

Neuschwabenland, eine Region in der Antarktis, gilt als letzter Rest des Deutschen Reiches, der nicht durch die Vier Mächte okkupiert sei. Die Vertreter dieser Theorie berufen sich auf die alliierte Grenzfestlegung Deutschlands auf dem 31. Dezember 1937. Neuschwabenland wurde erst 1938/39 als „deutsches Gebiet“ deklariert. Einige rechtsextreme Verschwörungstheoretiker behaupten sogar, das Deutsche Reich bestünde in der hohlen Erde weiter und würde nur darauf warten, die Erde mit Reichsflugscheiben zu erobern.

Siehe auch[]

Weblinks[]

Einzelnachweise[]

  1. Allesamt keine international anerkannte Dokumente und Reiseausweise!
  2. Siehe auch: Die Deutsche Kapitulation 1945
  3. BommelsSohn: Schäuble unzensiert Deutschland nicht souverän!, abgerufen am 9. Juni 2018
  4. paraexistenz: (Gregor Gysi) Deutschland ist nicht souverän!, abgerufen am 9. Juni 2018
  5. „Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“
  6. „Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“
  7. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 (welche von vielen, die die Legitimation des Grundgesetzes anzweifeln, als derzeit gültige Verfassung betrachtet wird) keinen Artikel enthält, der einen Geltungsbereich festlegt. Dort heißt es lediglich in Art. 2: „Das Reichsgebiet besteht aus den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete können durch Reichsgesetz in das Reich aufgenommen werden, wenn es ihre Bevölkerung kraft des Selbstbestimmungsrechts begehrt.“ Sagt im Grunde das gleiche wie der alte Art. 23 GG aus.
  8. Vielfach hört man in dieser Szene, dass man sich „seine deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913“ besorgt habe, wenn einem Reichsbürger o. ä. der Staatsangehörigenausweis ausgehändigt wurde. Nur: Das RuStAG 1913 definiert nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, weil es die nämlich noch nicht gab, sondern die Rechtsstellung „Deutscher“.
  9. Der Hinweis der Landratsämter, die für die Vergabe der Staatsangehörigkeitsausweise zuständig sind, dass Personalausweis und Reisepass keine sicheren Nachweise der deutschen Staatsangehörigkeit seien, sondern nur deren Besitz vermuten ließen, ist inzwischen auf allen Internetseiten entfernt worden, da diese juristische Fachsprache oftmals (bewusst) missverstanden wurde und die Ämter mit Reichsbürgeranträgen überschwemmt wurden.
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